Neue Fälschungsrichtlinien für Arzneimittel in 2019 – Medikamentenfälschung verhindern
Ab dem 9. Februar 2019 dürfen Pharmaunternehmen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mit zwei neuen Sicherheitsmerkmalen auf ihrer Verpackung in den Verkehr bringen. Jede Packung braucht dann eine individuelle Seriennummer und ein Siegel, an dem erkennbar ist, ob die Verpackung unversehrt ist. Dazu gehört als individuelles Erkennungsmerkmal ein Datamatrix 2D Barcode, den Apotheker bei der Abgabe der Medikamente scannen müssen.