Smartphones und Mobile Computer im Ex-Bereich

In der Produktion von beispielsweise Lacken, Farben, Ölen oder pharmazeutischen Produktionen ist aufgrund explosionfähiger Gase oder Stäube der Explosionsschutz besonders wichtig und durch entsprechende Maßnahmen geschützt. Auch in diesen gefährlichen Bereichen ist das Arbeiten mit MDE/WLAN-Geräten möglich und sinnvoll. Speziell diese Geräte verfügen über ein besonders geschütztes und robustes Gehäuse. Betriebsmittel und Anlagen permanent zu überwachen ist der zentrale Schlüssel zu mehr Sicherheit, Effizienz und Produktivität in explosionsgefährdeter Arbeitsumgebung. Heutzutage werden vermehrt auch 1D-/2D-Barcodes und RFID-Transponder zur Identifizierung und Nachverfolgung von Bauteilen, Containern verwendet.

Der Ex-Bereich ist mit besonderen Anforderungen an die eingesetzten Geräte verbunden

Die MDE-Geräte finden in vielen Branchen ihren Platz wie zum Beispiel in der Industrie, Lager, Handel und auch in dem Transportsektor und Gesundheitswesen. Mit dem Einsatz von mobilen Datenerfassungsgeräten können Informationen ortsunabhängig erfasst, gespeichert, weiterverarbeitet und abgerufen werden. Die Arbeitsabläufe lassen sich somit optimieren und effizienter gestalten, dass den Erfolg des Unternehmens steigert und die Ressourcen schont. Im Ex-Bereich hat der Explosionsschutz eine besonders wichtige Rolle. Gefahrenstoffe werden aber nicht nur produziert, sie müssen auch transportiert und gelagert werden. Die mobilen Geräte werden fortlaufend in den einzelnen Stationen eingesetzt, um die einzelnen Schritte zu dokumentieren und Prozesse nachvollziehbar zu machen. Die mobilen Geräte müssen richtliniengemäß speziell für den Gefahrbereich konstruiert sein – herkömmliche Geräte kommen dabei nicht in Frage. Die Geräte, die in Ex-Bereichen eingesetzt werden, müssen besonders hohe Sicherheitsanforderungen zum Schutz des Lagerorts und den Mitarbeitern erfüllen. Diese Anforderungen können neben mobilen Datenerfassungsgeräten auch Barcodescanner, mobile Computer und Staplerterminals erfüllen.

Wie kann es zu einer Explosion kommen?

Damit es zu einer Explosion kommt, müssen vorab drei Faktoren vorhanden sein. Zum einen muss ein Brennstoff vorhanden sein, sowie Sauerstoff und eine Zündquelle vorliegen. Eine Zündquelle wiederum kann durch Funken, Überhitzung oder einem Kurzschluss entstehen. Die Geräte, die im Ex-Bereich zum Einsatz kommen, sind so robust verarbeitet, dass keine Funken austreten können. Somit wird gleichzeitig verhindert, dass Gase oder Staubpartikel sich entzünden können und hierdurch eine Explosion ausgelöst wird.

Gefahrgut_Explosion

ATEX – Richtlinien

Seit 2003 wurden die Sicherheitsstandards durch die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU gesetzlich festgelegt. Die Abkürzung ATEX steht für „atmosphères explosibles – übersetzt bedeutet dies explosive Umgebungen. Die ATEX-Richtlinien umfassen viele Aspekte wie beispielsweise Explosionsgruppen, Zündquellen, Schutzmaßnahmen, Temperaturklassen, Gerätegruppen und vieles mehr. Diese Aspekte der EX-Bereiche benötigen eine spezielle ATEX-Zulassung zum Schutz der Mitarbeiter. Hersteller sind damit verpflichtet, die Anforderungen für ihre explosionsgeschützten Produkte zu beachten und einen Nachweis für deren Erfüllung zu erbringen.

ATEX unterteilt den Grad der Explosionsgefährdung in bestimmte Zonen ein. In Zone 0 sind Mitarbeiter dauerhaft mit der Entstehung explosiver Gase konfrontiert. In Zone 1 besteht bei normalem Betrieb immer noch unter Umständen eine Explosionsgefahr. Zone 2 bedeutet, dass hier erwartungsgemäß nicht mit explosiven Gasen zu rechnen ist oder nur kurzfristig bzw. selten explosionsfähige Gase auftreten. Auch bei brennbaren Staubartikeln wird hier in ähnlichen Zonen unterteilt – hier gibt es die Zonen 20 bis 22. Zone 20 enthält zu jeder Zeit oder häufig bis langfristig brennbare Stäube in der Atmosphäre, Zone 21 nur gelegentlich, und Zone 22 normalerweise nur kurzzeitig bis nie. Gerätehersteller weisen hierbei die jeweiligen Zonen aus, für die ihre Geräte geeignet sind. Sofern diese eine Zündquelle darstellen, ist eine Gefährdungsbeurteilung vom Hersteller vorzunehmen.